Güterverlader. Rechten und Pflichten.

Ein Fahrer hilft dem Versender beim Beladen des LKW. Dabei beschädigt er eine Palette.Wer ist für Schaden zuständig?
 Absender/Versender trägt Verantwortung, weil in fiesem Fall nicht Frachtführer(Fahrer), sondernVersender für sichere Verladung zuständig ist. Fahrer gilt in diesem Fall nur als ein Erfüllungsgehilfe des Absenders.
  Im HGB §412 steht:

HGB § 412

 Verladen und Entladen
 (1) Soweit sich aus den Umständen oder der Verkehrssitte nicht etwas anderes ergibt, hat der Absender das Gut beförderungssicher zu laden, zu stauen und zu befestigen (verladen) sowie zu entladen. Der Frachtführer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen.


Absender ist für beförderungssichere Beladung und Entladung zuständig soweit anders nicht vereinbart ist. D.h., dass Verlader muss das Ladegut beim Beladen auf die Ladefläche beförderungssicher befestigen.
 Frachtführer (Fahrer) ist für betriebssichere Verladung zuständig. D.h., dass Fahrzeug der bereitgestellte Ladun