Handel


Handel Beschteht aus :

Binnenhandel / Inenhande
ist Handel innerhalb einer Volkswirschaft (innerhalb eines Staates)

und

Außenhandel  bzw. Internationaler Handel
Es handelt sich um einen Handel zwischen zwei Länder.
Also Aussenhandel: 
Handel zwischen zwei Staaten/ Volkswirtschaften. 
Ausenhandel wird unerteilt auf Intrahandel und Extrahandel.

Definition: Intrahandel
Unter Intrahandel verschteht man Handel  zwischen zwei EU Mitglied Staaten



Versand
D → EU-Land innergemeinschaftliche Lieferung
Eingang
EU-Land → D innergemeinschaftlicher Erwerb.
Definition Extrahandel
Unter Extrahandel verschteht man Handel  zwischen  EU Mitglied Staat und eine dritte Land.

Export / Ausfuhr
Verkauf von Waren aus der EU in einen Drittstaat         

Import / Einfuhr
Kauf von Waren aus Drittstaaten 
Transit /Durchfuhr
Über das Territorium dieses Landes wird das Zollgut transportiert.