Sicherheitsvorschriften bei der Bodenlagerung.

Es ist wichtig bei Bodenlagurung die Regeln für Lagereinrichtungen und Geräte, BGR 234 zu beachten.
Diese Berufsgenossenschaftliche Regeln enthalten alle Vorschriften, die bei Bodenlagerung zu beachten sind. Dazu zählen folgende Punkte:


 Bei der Stapelung von Paletten und andere Förderhilfsmittel dürfen die höchstzulässige Nutzlasten, Auflasten und Stapelhöchen nicht überschriten werden.


Neigung.
 Die Stapel kann nur max. 2% von lotgerechte Zustand abweichen.


Verhältnis Höhe/Schmalseite.
 Das Verhältnis (Stapelhöhe zu Schmalseite der Grundfläche) darf max. 6:1 sein. Bei EURO Palette 0,8*6= max. 4,8 Meter darf ein Stapel hoch sein


Lastenverteilung.
 Schwere Lasten unten und Leichte oben.
Lastenverteilung für die Vierwegepalete.
 1 Palette darf max. 1000 bis 1500 kg aufnehmen und unterste Palette darf max. 4 Faches des Gesamtes Lasten aufnehmen.

Lastenverteilung für Gitterboxpaletten.
 Nutzlast eine Palette = 1000 kg. Max 5 Gitterboxpaletten darf man zusammen gestapelt werden.


Stapeln, Standsicherheit und Leitern.
 An Stapeln dürfen keine Leitern oder sonstige Gegenstände angelehnt werden. Besonders
 wenn hierdurch die Standsicherheit der Stapel beeinträchtigt wird.